Im Jahr 2006 ging in Lana die Vergärungsanlage von Biomüll in Betrieb. In einer ersten Phase wurde von den umliegenden Gemeinden der Biomüll gesammelt und in der Anlage durch einen technischen Prozess vergärt und zur Stromproduktion verwendet. Die Reste der Biomasse wurden zu Kompost verarbeitet. Aufgrund der positiven Erfahrungen wurde im Jahr 2020 die Anlage erweitert und die Anzahl der Anlieferungsgemeinden auf 75 erhöht.
Es ist nun die feste Absicht der Bezirksgemeinschaften ab 2025 alle 116 Gemeinden Südtirols auf die Vergärungsanlage in Lana umzustellen. Für die Bürger/innen, welche die heutige Biomüllsammlung nutzen, ergeben sich in Folge wesentliche Umstellungen, da in der Vergärungsanlage nicht alle Stoffe, die bisher in den braunen Biotonnen entsorgt wurden, akzeptiert werden können.
Ab dem 1. Januar 2025 dürfen daher ausschließlich reine Küchenabfälle in der Biotonne entsorgt werden. Das Entsorgen von Grünabfällen wie Gras, Laub oder Blumen ist nicht mehr erlaubt. Auch Knochen, Muscheln und Eierschalen vergären nicht und verlassen den Verarbeitungsprozess unverändert. Sie müssen im Nachhinein getrennt entsorgt werden und gehören daher nicht mehr in die Biotonne, sondern können über den Restmüll entsorgt werden.
Was darf in die Biotonne?
Küchenabfälle pflanzlicher und tierischer Herkunft
Obst- und Gemüseabfälle
Kaffeesatz, -filter, Tee, Teebeutel
verdorbene Lebensmittel und Speisereste ohne Verpackung
Fleischreste
Papiertüten (erhältlich im Steueramt der Gemeinde)
Was gehört nicht in die Biotonne?
Kunststoffe, Verpackungen, Folien, kompostierbare Plastiktüten
Hygieneartikel
Textilien
Zigarettenstummel
Hundekot und Streu für Haustiere
Erde, Sand, Kies, Steine
Knochen, Eierschalen, Muscheln, Nussschalen
Äste, Hecken- und Baumschnitt, Wurzelstöcke, Gras, Laub, Grünschnittabfälle
Speiseöl
Asche
Infoblatt Biomüll ab 01.01.2025