SUE - ESB Einheitsschalter für das Bauwesen

Mit dem Inkrafttreten am 1. Juli 2020 des Landesgesetzes "Raum und Landschaft" sind Anträge um Baugenehmigung,...

Veröffentlichungsdatum:

01.07.2020

Lesedauer

1 Minute

SUE - ESB  Einheitsschalter für das Bauwesen

Mit dem Inkrafttreten am 1. Juli 2020 des Landesgesetzes "Raum und Landschaft" sind Anträge um Baugenehmigung, Zertifizierte Meldungen des Tätigkeitsbeginns für Bausachen (ZeMeT), Beeidete Baubeginnmitteilungen (BBM), Anträge für landschaftsrechtliche Genehmigungen und Meldungen der Bezugsfertigkeit (ZeMeT Bezugsfertigkeit) über das Onlineportal SUE/ESB - Einheitsschalter für das Bauwesen an die Gemeinde zu übermitteln.

In den SUE/ESB - Einheitsschalter für das Bauwesen muss über den SUAP - Einheitsschalter für gewerbliche Tätigkeiten eingestiegen werden. Dabei ist zuerst die zuständige Gemeinde auszuwählen und nach zweimaligem Anklicken des Menüpunktes „COMPILA UNA PRATICA“ sowie nach erfolgter Authentifizierung kann die deutsche oder italienische Sprache ausgewählt werden. Für das Ausfüllen des Onlineformulars ist dann der Tätigkeitsbereich „Bauwesen“ auszuwählen.
Der Zugang zum Einheitsschalter erfolgt unter folgender Internetadresse:
https://www.impresainungiorno.gov.it/

Weitere Informationen und Hilfestellungen zur Benutzung dieses Onlineportals sind unter der Grünen Nummer 800 090 386 von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr erhältlich.

Weitere Informationen

Quelle:https://www.gvcc.net/

Zuletzt aktualisiert: 09.10.2024, 08:53 Uhr

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